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Full text of "Archiv für Kriminologie; Kriminalanthropologie und Kriminalstatistik"

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•UNTVERSITY OF CALIFORNIA 

DAVIS 





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ARCHIV 

fCb 

KRIMINAL - ANTHROPOLOGIE 

UND 

KRIMINALISTIK 

MIT EINER ANZAHL VON FACHMÄNNERN 

HEKACSÖEOEBEN 

VOK 

Prof. Dr. HANS GROSS 



FÜKFUNDZWMZIGSTEß BAND. 




LEIPZIG 

. VERLAG VON F. C. W. VOGEL 
1900. 



L 






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Inhalt des fünfandzwanzigsten Bandes. 



Erstes und Zweite s He ft 

ausgegeben 3. Oktober 190fi. 

Original- Arbeiten. Seit» 

I. Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen 
Praxis. Von cand. jur. Erich Anuschat (Mit 33 Abbildungen) 1 

III. Eigenartige Verbrechcrtalismanc. Von Dr. Albert Hellwig . . 74 

IV. Unrichtige Aussage eines Zeugen infolge einer erlittenen Kopfver- 
letzung. Von Kr. Itichard Bauer, K. K. Staatsanwaltssubstitut 85 

V. Haß gegen die Stiefmutter als deliktisches Motiv. Von Ernst 

Lohsing 88 

VI. Ein Fall vo n S chlaftrunkenheit. Von Dr. Johann Jakob Prze- 

worski . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . an 

VIL .Ein Sklave“. Von Staatsanwalt Dr. Ertel 101 

VIII. Polizeianrecht und Königsbann. Von Landgerichtsdirektor Rotering 10S 

IX. Aberglaube und Gesetz. Ein Kapitel aus der russischen Rechts- und 
Kulturgeschichte. Von Oherlandcsgerichtsrat Aug. Loowenstimm 
(Fortsetzung folgt) 141 



Drittes und Viertes Heft 

ausgegeben 3. Dezember 1906. 

Original- Ar beiton. 

X. Aberglaube und Gesetz. Ein Kapitel aus der russischen Rechts- und 
Kulturgeschichte. Von Obcrlandcsgerichtsrat Aug. Loewcnstimm 

(Fortsetzung und SchluBi 191 

XI. Gefängnis-Psvchosen und Psychosen im Gefängnis. Vorttag, gehalten 
in der Berliner gcrieiitsärztlichen Vereinigung am S. November 1906. 

Von Medizinalrat Dr, H. Hoffmann . . . , . , , . . . . 234 

XII. Kriminalcharakterologischc Studien. IIL Der Denunziant Von 

Dr. jur. Hans Schncickort 264 

XIII. Seltsame Rache einer Vierzehnjährigen. Von Dr, jur. Ort lieb . . 277 

XIV. Diebstahl von Frauenkleidungsstücken aus Fetischismus. Von Staats - 
anwalt Dr. Kcraton , . . . . . . . . . . . . . 2il 

XV. Ein jugendlicher Brandstifter. Von Landgeriehtsrat \V. Kosen berg 2S2 

XVI. Schiebungen. Von Landrichter Haußncr 2sti 



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IV 



Inhaltsverzeichnis. 



Seite 

XVII. Zum Prozeß Jesu. Vom Geheimen Juatizrat Sicfcrt . . . . , 233 

XVIII. Ein Knabe als Prediger und Prophet Von Medizinalrat Dr. P. Näcke 317 



Kriminalanthropologie. Vom prakt Zahnarzt Schwarz ■ ■ ■ ■ 3.19 

XX. Brandstiftung und Raubversuch eines Geisteskranken. Von Land - 
gerichtsrat Ungewitter 356 

XXI. Selbstmordversuch und Meineid. Von Landgerichtsrat Ungewitter 358 

XXII. Geisteskrank oder zurechnungsfähig? Ein Fall aus der gerichts- 
psychiatrischen Kasuistik, Von Dr. Leszanski, K. K. Staats- 
anwnltssnhstitnt , , , , , , , , . . . , . Sill 

Kleinere Mitteilungen. 

Von -Po-, 

1. Irrungen 964 

Von Dr. P. Näcke. 

2. Geistige Klarheit vor dem Tode 365 

3. Zur Erinnerungsfähigkeit and Phantaaietätigkcit 366 

4. Gefühlstauschungen an den änßeren weiblichen Genitalien ■ . 363 

5. Affekt und Zeitbestimmung 369 

6. Vertreibung böser Geister durch üble Gerüche 370 

7. Zum Kapitel der Erinnerungstäuschungen 371 

8. Statuen schänden , . . . , . . , . . . . . . . . 312 

tt. Toxikologisches 373 

10. Mittel zur Festnahme von Personen, die sich cingeschlossen 

liahen . , , , . * . . . . . . , . . , . . 315 

11. Automobil-Wahnideen ■ , , , , = . . , , = , , , , 376 

12. Erpressung von wahren und falschen Geständnissen . . . . 377 

13. Bofloktoides Handeln? 37S 

Von Staatsanwalt Ijr. (liitermann: 

14. Diebstahl wegen Befangenheit 378 

V o n L>r. Hans G roß; 

15. Geheimschrift ■ , , . , . . . . . . . . . , , 319 

Bttchcrbesprechungen von Dr. P. NSckc: 

1. Penta: Die .Simulation von Geisteskrankheit. Mit einem An - 
hang: Die Geisteskrankheit in den Gefängnissen 381 

2. Bioling: Der Alkohol und der Alkoholismus ...... 381 

3. Hirschfclil : Vom Wesen der Liebe , . . , , . . , , 332 

4. Legrain: Elements de inedccinc mentale, appliqnfa 5 l’ltude 

du Droit ■ , , , , , x , . . , . . . . , ■ 382 

5. Moebius: Cber Robert Schumanns Krankheit . . , . . 333 

ti. Aschaf f enb urg : Über die Stimniungsschwankungen der 

Epileptiker 384 

7. Kornfeld: Alkoholismus nach §51 StrGB. Wulffen: Ger- 

hart Ilanptmann. „RoBe Bernd 11 vom kriminalistischen Stand- 

punkte 384 

8. Pilev: Beitrag zur vergleichenden Rassen-Psvchiatrie ■ ■ ■ 385 



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Inhaltsverzeichnis. 



V 



Seit« 

9. Sommer: Klinik für psychische und nervöse Krankheiten SSä 

10. Schilfer: Der moralische Schwachsinn . 3S6 

11. Moeli: Die in Preußen gültigen Bestimmungen über die Ent- 
lassung aus den Anstalten für Geisteskranke 3S7 

Bücherbesprechung von Staatsanwalt Dr. W. Schütze. 

12. Die Gaunersprache (chochum loschen) 3S7 

Bücherbesprechungen von Dr. Hans Groß. 

13. Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen 
Strafrechts. Vorarbeiten zur deutschen Strafrechtsreform . . 3S9 

14. Hedwig Hard: „Berichte einer Gefallenen“ mit einer Ein- 
leitung von Hans Ostwald 390 

15. Tagebuch einer anderen Verlorenen. Auch von einer Toten 390 

16. Dr. Samuelo: Die Polygamie in sozialer und rechtlicher Be- 
ziehung 390 



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I. 



Das Taschenmikroskop 

und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 

Von 

Erioh Anuschat, Gerichts-Referendar, Oharlottenburg. 

(Mit 33 Abbildungen.) 



Einleitung. 

Wenngleich die I^eistungen des Mikroskops bei der Aufklärung 
von Verbrechen heute schon als hervorragend bezeichnet werden müssen, 
so wird doch auch andrerseits vielfach darauf hingewiesen, daß die 
angewandte Mikroskopie gerade auf dem Gebiete der Kriminalistik 
noch erheblich im Rückstände sei. Insbesondere ist es Hans Groß, 
der in seinem „Handbuch für Untersuchungsrichter“ (4. Aufl., Bd. I 
S. 193f.) darauf aufmerksam macht, welche wichtigen Dienste das 
Mikroskop auf anderen Gebieten leistet, und wie eng dagegen noch 
das Anwendungsgebiet der forensischen Mikroskopie ist. 

Der Grund für diese Erscheinung liegt meiner Meinung nach 
darin, daß ein einheitlicher Sachverständiger für Mikroskopie, wie 
Groß sagt, ein „Mikroskopiker“, heutzutage kaum existiert. Die Mi- 
kroskopie wurde bekanntlich durch die gerichtliche Medizin in die 
Kriminalistik eingeführt, und jahrzehntelang war der Gerichtsarzt der 
mikroskopische Sachverständige. Seine Kenntnisse reichten auch dann 
aus, wenn einmal ausnahmsweise Gutachten über nichtmedizinische 
Fragen (z. B. über die Beschaffenheit von Gespinstfasern) eingefordert 
wurden. Heute ist das Gebiet der Mikroskopie unendlich zersplittert, 
das Mikroskop hat Gebiete erschlossen, die vielfach weitab von der 
gerichtsärztlichen Tätigkeit liegen und dennoch für den Kriminalisten 
von großer Bedeutung sein können; ich erinnere hier nur an die 
Leistungen des Polarisationsmikroskopes in der Mineralogie, an die mit 
krochemische Analyse, an die Verwendung des Mikroskops in der 
Holz-, Papier- und Textilindustrie, bei der Untersuchung von Drogen* 
pulvern, von Nahrungs- und Genußmitteln usw. 

Archiv für Kriminalanthropologie. XXV, 1 



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2 



I. Anuschat 



In den größeren Städten Deutschlands sind „Gerichtschemiker 1 
angestellt. Diese sind stets auch mit sämtlichen Zweigen der ange- 
wandten Mikroskopie vertraut. In kleinen Orten und auf dem I .aride 
wird der Richter unter den ihm zu Gebote stehenden Mikroskopikern 
im einzelnen Falle den geeigneten auswählen müssen. Dies wird er 
aber meist nur können, wenn bereits Verdachtsmomente bestehen und 
das Mikroskop diese bestätigen oder beseitigen soll. Die Fälle, in 
denen das Mikroskop selbst Verdachtsmomente geschaffen hat, sind 
wohl meist zufälliger Natur, indem der Mikroskopiker, der zur Unter- 
suchung im Rahmen einer anderen Disziplin berufen war, auch die 
gerade für diesen Fall nötige Fachkenntnis besaß. 

Groß meint (1. c. Bd. I S. 193), der Richter wisse nicht, was ihm 
der Mikroskopiker sagen könne. Vielfach aber weiß er auch nicht, 
welcher Mikroskopiker ihm die nötigen Aufschlüsse geben kann, und 
noch viel weniger, wie der einzelne hierbei zu Werke geht. Auch 
diese Kenntnis ist indessen wichtig. Abgesehen davon, daß sie lehrt, 
das entsprechende Maß von Anforderungen zu stellen, ermöglicht sie 
es oft allein, das zur Untersuchung geeignete Material aufzufinden 
und dem Mikroskopiker sachgemäß, insbesondere unter Fernhaltung 
von Fremdkörpern, in die Hände zu liefern. 

Um dem Mikroskope in der Kriminalistik ein größeres Anwen- 
dungsgebiet zu verschaffen, schlägt Groß an der obenerwähnten Stelle 
vor, „aus der Praxis eine möglichst große Anzahl von Fällen zu 
sammeln, in denen es dem Untersuchungsrichter eingefallen ist, 
die Hilfe des Mikroskopikers anzurufen, und in denen ihm auch solche 
geworden ist.“ Diese sollen in ein System vereinigt, und auf diese 
Weise die Leistungen des Mikroskops in gegliederte, systematisch ge- 
ordnete Gruppen gebracht werden. 

Uber die Schwierigkeit, welche die Bildung eines solchen Systems 
bietet, werde ich im zweiten Teile dieser Abhandlung (S. 21 f.) aus- 
führlich sprechen. Hier will ich nur erwähnen, daß eine theoretische 
Zusammenstellung der Ergebnisse, welche die Untersuchungen lieferten, 
auf keinen Fall genügen kann. Auch eine Beifügung von Abbildungen 
würde nur wenig nützen, da das mikroskopische Bild vielfach nur 
dem Fachmann verständlich ist. Daher hat, wie ich glaube, der Vor- 
schlag von Groß den meinigen zur Voraussetzung, nämlich, daß sich 
jeder Kriminalist mit dem Mikroskope und seiner Handhabung ver- 
traut machen soll. 

Vor mir liegt ein Zeitungsartikel von A. 0. Klaußmann, betitelt: 
„In der Hauptlehranstalt für Zoll- und Steuerbeamte“ (Berliner Lokal- 
anzeiger vom 19. November 1904). Wie Verfasser berichtet, werden 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 3 

die genannten Beamten in dieser Anstalt unter anderem auch in den 
verschiedensten Zweigen der technischen Mikroskopie unterwiesen. 
Jeder Kriminalist wird beim Lesen dieses Artikels die Empfindung 
haben, daß eine ähnliche Ausbildung auch für alle, die sich mit der 
Aufklärung von Verbrechen beschäftigen, von hohem Werte sein dürfte. 
Nicht als ob dadurch die mikroskopischen Sachverständigen über- 
flüssig werden sollten. Aber abgesehen davon, daß eine Anzahl von 
Untersuchungen tatsächlich mit verhältnismäßig geringen Vorkennt- 
nissen ausgeführt werden kann, würde alsdann dem Sachverständigen 
stets eine zuverlässige Grundlage für seine Arbeiten gesichert sein, 
und damit eine rationelle Pflege der forensischen Mikroskopie über- 
haupt. 

Daß beim Lokalaugenscheine das bloße Auge zur Auffindung 
und Bestimmung kleiner Körper oft nicht ausreicht, ist bekannt. Da- 
her pflegt sich jeder Kriminalist für solche Fälle mit einer Lupe zu 
versehen. Ihr Vorzug vor dem Mikroskope besteht, abgesehen von 
der geringeren Größe und Schwere, darin, daß sie gestattet, Gegen- 
stände zu betrachten, ohne sie zu berühren. Indessen gewähren die 
meisten im Handel befindlichen Lupen höchstens acht- bis zehnfache 
Vergrößerung. Die wenigen Modelle, welche darüber hinausgehen, 
sind wegen ihrer Größe und unhandlichen Montierung zum steten Mit- 
führen ungeeignet. 

In den folgenden Zeilen will ich nun auf ein Instrument hin- 
weisen, das gewissermaßen in der Mitte zwischen Lupe und Mikro- 
skop stellt. Es ist das sogenannte „Taschenmikroskop“. Über seine 
Konstruktion werde ich in einem besonderen Abschnitt (S. 4 f.) aus- 
führlich sprechen und will hier nur folgendes erwähnen. Vor einer 
Lupe hat es den Vorzug, daß es eine stärkere Vergrößerung (50 fach 
linear) gewährt und daß es infolge der Verwendung durchfallender 
Beleuchtung einen tieferen Einblick in die Strukturverhältnisse zahl- 
reicher kleiner Körper gestattet. Vor einem „zusammengesetzten“ 
Mikroskop (über die Terminologie vergl. Seite 4 f.) hat es ein unver- 
gleichlich geringes Volumen und Gewicht, sowie stete Gebrauchsfertig- 
keit voraus. Daß seine Leistungen nicht mit denen eines modernen 
Präzisionsraikroskopes verglichen werden können, ist selbstverständlich. 
Indessen ist auch die Geringschätzung, die wohl jeder empfindet, 
wenn er das unscheinbare Röhrchen zum erstenmale in die Iland 
nimmt, nicht gerechtfertigt. Monatelange Versuche haben mich von 
seiner Brauchbarkeit für zahlreiche Untersuchungen überzeugt und 
mich veranlaßt, die Ergebnisse im folgenden zu veröffentlichen. 
Letzteres umsomehr, als ich dadurch Gelegenheit hatte, zugleich ein 

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4 



I. Akubchat 



kurzes Bild von der mikroskopischen Technik und ihren Unter- 
suchungsmethoden überhaupt zu entwerfen. Daher hoffe ich, daß 
die folgenden Zeilen auch für den Kriminalisten von Interesse sein 
werden, der keine Veranlassung hat, sich mit einem Taschenmikro- 
skop zu versehen. 



Erster Teil. 

Die Handhabung des Taschcnmikroskopes. 

I. Das I nBtrument und seine Konstruktion. 

Bekanntlich ist der Unterschied zwischen Lupe und Mikroskop 
kein durchgreifender. Theoretisch besteht er darin, daß die Lupe 
aus einer Linse (bezw. Linsenkombination), das Mikroskop aus zwei 
solchen besteht. Die Lupe entwirft, da das Objekt innerhalb der 
Brennweite der Linse liegt, ein „scheinbares“ (virtuelles) aufrechtes 
Bild des Objektes. Beim Mikroskop liegt das Objekt außerhalb der 
Brennweite der unteren Linse (des Objektives); es entsteht ein „wirk- 
liches“ (reelles) umgekehrtes Bild. Dieses wird, nochmalig vergrößert, 
durch die obere, als Lupe wirkende Linse (das Okular), betrachtet '). 
Dieses „Mikroskop“ hieß früher allgemein „zusammengesetztes Mi- 
kroskop“. Im Gegensatz hierzu bezeiehnete man als „einfache Mi- 
kroskope“ diejenigen Lupen, die nicht in der Hand gehalten zu werden 
brauchten, sondern an Stativen befestigt waren. Heute bezeichnet man 
diese als „Lupenträger“ oder als „Stativlupen“. Die Bezeichnung 
„einfaches Mikroskop“ hat sich nur noch für die Konstruktionen er- 
halten, bei denen infolge der starken Vergrößerung und der damit 
verbundenen kurzen Brennweite die Beleuchtung mit durchfallendem 
Licht erfolgt. Hiervon sind heute zwei Systeme in Gebrauch. Das 
Präpariermikroskop und das Taschenmikroskop. Ersteres dient, wie 
der Name andentet, zum Präparieren feiner mikroskopischer Objekte 
(dazu gehört z. B. das Zerzupfen mit feinen Präpariernadeln). Unter 
dem zusammengesetzten Mikroskop muß jede Verschiebung des Ob- 
jektes nach der entgegengesetzten Richtung erfolgen, da das Auge ein 
umgekehrtes Bild des Objektes erblickt; langwierige Manipulationen 
sind dadurch sehr erschwert. Beim Präpariermikroskope fällt dies fort, 

1) Näheres über die Theorie der Lupe und des Mikroskope» ist in jedem 
mikroskopischen Werke oder selbst in jedem Lehrbuch der Physik zu finden. 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 5 



und daher wird das Instrument vielfach in der Wissenschaft ver- 
wendet. 

Das Taschenmikroskop dient dagegen keinerlei wissenschaftlichen 
Zwecken. Es wird in verschiedenen Modellen und Preislagen geliefert. 
Die billigsten Arten, die sog. „Jahnnarktmikroskope“, bei denen die 
„Linse“ aus einem Glaskügelchen besteht, sind wohl jedermann be- 
kannt. Für die vorliegenden Zwecke kann selbstverständlich nur das 
teuerste .Modell verwendet werden. Dieses hat neben- 
stehende Form und wird von den Optikern im Preise von 
fünf bis sechs Mark geliefert. Das meinige habe ich von 
der Berliner Filiale der Firma Richard Fiedler, Breslau, 
für fünf Mark bezogen und bin sehr zufrieden damit. Die 
Firma Joseph Rodenstock, Berlin, bringt ein Instrument 
zu gleichem Preise in den Handel und führt in ihren Kata- 
logen folgende Kritik an: „Herr Dr. Hager in Frankfurt 
a. 0. beurteilt dasselbe wie folgt: Das Taschenmikroskop 
ist elegant und vortrefflich. Ich erkläre es für ein bequemes Instru- 
ment für Pharmazeuten, Chemiker, Botaniker und für jeden Natur- 
freund“. ') 

Die Konstruktion des Taschenmikroskopes geht aus Figur 1 her- 
vor. Der Teil a enthält das Linsensystem ; das Röhrchen b dient zur 
Fixierung des Objektes. Letzteres wird zwischen zwei „Objektträger“ 
(dünne Glasplatten) vom Formate 57 X 17 mm gelegt und diese in den 
Schlitz des Röhrchens c, eingeschoben. Die Einstellung erfolgt durch 
Drehen des Teiles a. Zur Beobachtung wird das Röhrchen mit der 
linken Hand gegen das Licht gehalten. Mit der rechten wird das Prä- 
parat nach Bedarf hin und her geschoben und die Einstellung je- 
weilig reguliert. (Vgl. auch Fig. 5 auf Seite 17). 




Pig. l. 



II. Die Beobachtung. 

Das erste Erfordernis für eine mikroskopische Beobachtung ist 
eine zweckentsprechende Beleuchtung. Beim zusammengesetzten Mi- 
kroskop wird das Licht bekanntlich durch einen beweglichen Hohl- 
spiegel reflektiert. Durch Verschieben desselben, sowie durch Einsetzen 
von Blenden lassen sich zahlreiche Variationen in der Beleuchtung 
erzielen. Die feinsten Strukturverhältnisse werden bekanntlich gerade 

1 ) Anmerkung des Herausgebers. OhDe dem Herrn Verfasser widersprechen 
zu wollen, bemerke ich, daß ich durch viele Jahre mit einer einfachen, aber aller- 
dings ausgezeichneten Loupe von Keichert in Wien vortrefflich auslangte. Für 
genauere Arbeiten empfehlen sich die vorzüglichen „Prsipuriormikroskopc". 



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I. Anuschat 



bei ganz schwacher Beleuchtung sichtbar, insbesondere unter Anwen- 
dung der sogenannten „schiefen Beleuchtung“. 

Mit dem Taschenmikroskope lassen sich derartige Modifikationen 
nicht erzielen, da das Instrument direkt gegen das Licht gehalten 
wird. Bei Tage liefert der blaue Himmel oder eine weiße Wolke 
die beste Beleuchtung. Direktes Sonnenlicht ist nicht zu empfehlen. 
Von künstlichem Licht genügt eine hellbrennende Petroleumlampe stets* 

Das Gesichtsfeld des Taschenmikroskopes ist ein außerordentlich 
kleines. Die Objektträger sind in dem federnden Schlitze ihrer Längs- 
richtung nach unbegrenzt, in der Querrichtung jedoch nur in geringem 
Maße verschiebbar. Die zu betrachtenden Objekte sind daher genau 
in die Mitte des Objektträgers und, wenn sie langgestreckt sind 
(z. B. Haare und Fasern) so zu legen, daß ihre Längsrichtung mit der 
des Objektträgers zusammenfällt. 

Der schwierigste Teil der mikroskopischen Beobachtung ist für 
den Anfänger das Scharfeinstellen. Wie dasselbe beim Taschen- 
mikroskop geschieht, wurde bereits im vorigen Abschnitt erwähnt, 

und solange das Objekt hinreichend 
dünn und durchsichtig ist, wird das- 
selbe vom Taschenmikroskop bis auf 
eine geringe Unschärfe der Bänder 
genügend scharf wiedergegeben. 
(Vergl. nebenstehende Fig. 2 1 )- An- 
ders liegt der Fall, wenn das Präpa- 
rat eine gewisse Dicke besitzt. Als- 
dann ist es nicht möglich, von dem 
ganzen Objekt ein scharfes Bild zu 
erhalten. Sobald auf einen Punkt 
des Objektes eingestellt ist, erscheint 
nur das scharf, was in derselben Ebene liegt. Die Teile, die höher 
oder tiefer liegen, erscheinen verschwommen oder sind überhaupt un- 
sichtbar. Stark lichtbrechende Körper, insbesondere Krystallc bieten 
oft nach einer Änderung der Einstellung ein ganz anderes Bild. 

Der geübte Mikroskopiker stellt auf die verschiedenen Ebenen 
des Objektes nacheinander ein. Indem er während der Beobachtung 
die Einstellung stetig ändert, kombiniert er, wie Hager 2 ) sagt, die ver- 
schiedenen Ebenen im Geiste zu einem Körper. Der Anfänger ver- 

11 Dieselbe stellt ein Flicgenauge dar und ist von einem fertig gekauften 
Präparate hergestellt. 

2) Hermann Hager: Das Mikroskop und seine Anwendung. Neu heraus- 
gegeben von Karl Mez. Berlin 1399. 




Fig. 2. 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 7 

mag dies nicht; noch weniger vermag es, wie gleich hier erwähnt 
werden soll, die photographische Platte. Bei der Mikrophotographie 
ist es nicht möglich, die verschiedenen Ebenen eines Objektes zugleich 
zur Anschauung zu bringen, und daher wird vielfach betont, daß in 
solchen Fällen die Zeichnung vor der Photographie den Vorzug ver- 
diene. Insbesondere ist es J. Moeller, der in seiner „Mikroskopischen 
Beschreibung der Tierhaare" (dieses Archiv, Band II, 1899 S. 177 — 210) 
auf diesen Unterschied aufmerksam macht Die Zeichnungen in dieser 
Abhandlung stellen die Haare nicht so dar, wie sie bei einer bestimmten 
Einstellung erscheinen, sondern wie sie sich bei Kombination der einzelnen 
Ebenen zu einem Gesamtbildedarstellen. Nebenbei bemerkt, ist der Zeichner 
auch im stände, Wichtiges hervortreten und Nebensächliches zurück- 
treten zu lassen, während die Mikrophotographie häufig gerade das 
Gegenteil bewirkt. Wenn ich diese Arbeit trotzdem mit Photographieen 
versehen habe, so geschah dies, um bei jedem einzelnen Objekte zu 
zeigen, welche Schwierigkeiten das Aufsuchen der charakteristischen 
Merkmale bietet. Denn, wie das Mikroskopieren überhaupt, so er- 
fordert auch die Benutzung des Taschenmikroskopes einen geübten 
Blick. Das Auge muß, wie vielfach gesagt wird, förmlich dazu er- 
zogen werden, daß es die Objekte scharf anblickt und längere Zeit 
mit Ruhe zu betrachten imstande ist. Ich selbst kenne diese Schwie- 
rigkeit allerdings nicht, da ich sozusagen mit dem Mikroskope auf- 
gewachsen bin. Als Sohn eines Arztes hatte ich bereits in früher 
Jugend Gelegenheit, das Mikroskop und seine Handhabung kennen 
zu lernen. Während meiner Schul- und Studienjahre habe ich mich 
mit den verschiedensten Zweigen der angewandten Mikroskopie be- 
schäftigt und dabei Mikroskope in den mannigfaltigsten Konstruktionen 
und Ausführungen in den Händen gehabt. Als ich mir dann vor zwei 
Jahren das Taschenmikroskop anschaffte, konnte ich, abgesehen von 
der oft mangelhaften Beleuchtung, keinerlei Schwierigkeiten finden. 
Versuchshalber gab ich das Taschenmikroskop häufig Personen in 
Hand, die noch nie mikroskopiert hatten, und bemerkte stets, daß sie 
sich sehr schnell in die Eigentümlichkeiten des mikroskopischen Bildes 
hineinfanden; ausgenommen allerdings ältere Personen mit weitsich- 
tigen Augen. Insbesondere ältere Förster und Gendarmen, die häufig 
als erste an den oft abgelegenen Schauplatz eines Verbrechens kommen, 
und in deren Händen das Taschenmikroskop vielfach großen Nutzen 
stiften würde, wissen mit dem Instrumente absolut nichts anzu- 
fangen. Allerdings trat in den von mir beobachteten Fällen zu dem 
ungeübten Auge auch eine ungeschickte Hand und mangelndes Inter- 
esse hinzu. 



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8 



I. Ancschat 



In allen mikroskopischen Lehrbüchern wird geraten, beim Mikro- 
skopieren beide Augen offen zu behalten, da man sich schnell daran 
gewöhnt, seine Aufmerksamkeit nur auf das beobachtende Auge zu 
konzentrieren. Beim Taschenmikroskop blickt allerdings das mhende 
Auge direkt in die Lichtquelle. Man kann es indessen durch ent- 
sprechende Haltung der Hände vor den blendenden Strahlen schützen. 

Daß dem Anfänger in der Mikroskopie beim Betrachten unbe- 
kannter Partikel häufig Zweifel und Irrtümer unterlaufen, kann ich 
aus eigner Erfahrung bestätigen. Am schlimmsten ist es, wenn für 
fehlende Kenntnisse „ergänzend“ die Phantasie eintritt, und etwa aus 
der Vorgeschichte des betr. Falles die Natur der zu bestimmenden 
Partikel bewußt oder unbewußt kombiniert wird. Ich möchte daher 
am Schluß dieses etwas lang ausgedehnten Abschnittes die Worte 
Casper-Limans (Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, Bd. II, S. 130) 
an führen: 

„Wer nicht geübt ist, der erlange erst die nötige Sicherheit in der 
mikroskopischen Diagnose, ehe er Urteile in foro abgibt. Besser 
kein, als ein falsches Urteil. Ich habe die unglaublichsten Dinge 
in mikroskopischen Diagnosen erlebt.“ 



III. Das Präparieren der Objekte. 

Um ein Objekt unter dem Taschenmikroskope beobachten zu 
können, ist es zunächst nötig, dasselbe von seinem bisherigen Platze 
auf den Objektträger zu bringen. Für den geübten Mikroskopiker ist 
dies eine kleine Mühe, für den Anfänger dagegen eine Quelle steten 
Ärgers und zahlloser Mißerfolge. Daher dürften einige Ratschläge in 
dieser Beziehung, wie ich sie in den folgenden Zeilen auf Grund 
eigener, oft unangenehmer Erfahrungen gebe, wohl am Platze sein. 

Zunächst hat man sich, insbesondere bei Kapitalverbrechen, zu 
fragen, ob die betreffenden Partikel überhaupt von ihrem Platze ent- 
fernt werden dürfen. Wenn die Partikel an größeren, leicht trans- 
portablen Objekten fest anhaften, z. B. Haare an Beilen, Hämmern, 
Stöcken etc., Schmutzflecken an Kleidern, Staub in Taschen usw., 
so wird es meist geraten sein, die Objekte mit den anhaftenden Par- 
tikeln den Sachverständigen zugehen zu lassen. Hält man dagegen 
eine sofortige Untersuchung für angemessen, so notiere man genau 
bei jedem einzelnen Partikel, von welcher Stelle es entnommen wurde, 
welchen Raum es dort einnahm, wie es auf der Unterlage aussah usw*. 
Wie dies am besten geschieht, ist naturgemäß nach der Lage des 



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Das Taschenmikroskop und seino Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 9 

Falles, insbesondere nach der Beschaffenheit und dem Fundorte 
der Partikel verschieden. Zahlreiche Ratschläge finden sich in dem 
Groß'schen „Handbuch für Untersuchungsrichter“, z. B. in den Ab- 
schnitten über die Aufnahme des Lokalaugenscheines (Bd. I, S. 133 ff.), 
über Mikroskopie bei Haaren (Bd. I, S. 201 ff ), über die Beschrei- 
bung der Blutspuren (Bd. II, S. 113 ff.) u. a. m. Ebenda werden 
auch Anweisungen gegeben, wie man derartige lose Partikel zu ver- 
wahren hat. Groß empfiehlt Umschläge aus glattem, starkem Brief- 
papier. Eine Verwahrung zwischen zwei reinen Glasplatten, wie sie 
bei Benutzung des Taschenmikroskops geschieht, ist unzweifelhaft 
noch mehr zu empfehlen und bietet zahlreiche Vorteile. Ich will hier 
nur erwähnen, daß sich bei menschlichen Haaren alle anhaftenden 
Fettspuren auf dem Glase deutlich markieren. Selbstverständlich 
müssen die Objektträger für den Transport miteinander fest verbunden 
werden. Die Herstellung eines „Dauerpräparates“, wie es der Mikro- 
skopiker anfertigt, erfordert große Übung, viel Zeit (manchmal Tage) 
und zahlreiche Utensilien. Sie wäre für den vorliegenden Zweck auch 
schon deshalb nicht brauchbar, weil der Sachverständige das Objekt 
meist noch weiteren Präparationen unterwirft und daher das „Prä- 
parat“ doch zerstören müßte. 1 ) Daher ist es am besten, das Präparat 
einfach in Papier einzuwickeln und dieses zu verkleben. Daß alle 
derartigen Präparate mit laufenden, in den Protokollen vermerkten 
Nummern und genauen Signaturen versehen sein müssen, ist wohl 
selbstverständlich. Eine kurze Beschreibung der eingeschlossenen Ob- 
jekte unter Hervorhebung der beobachteten charakteristischen Merk- 
male läßt sich sehr gut auf dem Präparat anbringen, ebenso eine 
kurze Notiz über den Fundort und dessen Beschaffenheit. 

Verwechselungen in dieser Beziehung können den ganzen Wert 
der mikroskopischen Untersuchung illusorisch machen. Denn nur die 
genaue Kenntnis sämtlicher Nebenumstände verbürgt eine richtige und 
erschöpfende mikroskopische Diagnose, sowie eine erfolgreiche Ver- 
wertung derselben. Am sichersten geht man, wenn man jeden Ob- 
jektträger, auf den man irgendwelche Partikel gelegt hat, sofort mit 
einem Zettel versieht und auf diesem kurz Fundort und mikrosko- 
pisches Aussehen vermerkt. Ebenda wird die Art der Präparation, 
insbesondere auch, ob Reagentien angewendet wurden, und das Er- 

1) Dagegen ist jedem Anfänger sehr zu empfehlen, sich zu Hause derartige 
Dauerpräparato von den verschiedensten Objekten anzufertigen. Anleitungen 
hierzu finden sieh in jedem mikroskopischen Lehrbuche, z. B. in dem auf Seite 6 
zitierten Werke von Hager. Eine Sammlung derartiger selbst angefertigter 
Präparate bietet ein Vergleiclmmaterial , das vor vielen falschen Diagnosen schützt. 



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10 



I. Anuschat 



gebnis der mikroskopischen Untersuchung notiert. Derartige Zettel 
sind unerläßlich, wenn man ein Präparat auf einige Zeit beiseite legen 
muß, sei es wegen anderweitiger dringender Verrichtungen, sei es, um 
neues Vergleichsmaterial zu suchen, oder endlich die Einwirkung eines 
Reagenzes abzuwarten. 

Was nun die Übertragung selbst anbelangt, so bedarf man hier- 
zu außer einer entsprechenden Anzahl von reinen Objektträgern vor 
allem einer feinen Pinzette und einer Präpariernadel. Als letztere be- 
nutze ich stets einen sog. Nadelhalter, d. h. einen Holzstiel, in den 
eine Nähnadel eingeschraubt wird. Das Auswechseln der Nadeln 
bietet oft mannigfache Vorteile. Für die Übertragung staubartiger 
Partikel leistet ein feiner Pinsel vortreffliche Dienste. 

Die Handhabung dieser Instrumente ist bei einiger Übung leicht. 
Indessen besitzen die meisten vorkommenden Partikel zwei Eigen- 
schaften, die der Anfänger zu wenig in Rechnung zieht, nämlich 
Leichtigkeit und Elastizität. Erstere ist so groß, daß ein tiefer Atem- 
zug hinreicht, um das Objekt fortzuschleudern. Bei Arbeiten im 
Freien ist jedes Präparat sofort mit einem zweiten Objektträger zu 
bedecken und darf zwecks weiterer Präparation nur unter entsprechen- 
den Vorsichtsmaßregeln gegen Luftzug (z. B. hinter einem aufgespann- 
ten Regenschirm) geöffnet werden. Die Elastizität tritt, insbesondere 
bei Haaren und Fasern, oft so stark hervor, daß ein leiser unabsicht- 
licher Druck mit der Präpariernadel das Objekt weit fortzuschnellen 
vermag, meist auf den Rock des Präparierenden. Das eben Gesagte 
gilt indessen nur von Trockenpräparaten. Sobald ein Objekt in eine 
Flüssigkeit eingebettet ist (vgl. den folgenden Abschnitt), liegt es auch 
unbedeckt vollkommen fest. 

Vor vielen Verlusten kann man sich dadurch schützen, daß man 
beim Präparieren stets ein möglichst großes glattes Stück Papier als 
Unterlage benutzt. Weißes Papier ist vorteilhaft, sobald es sich um 
dunkelgefärbte Partikel handelt; helle (z. B. I^einenfasern, Mehlstaub) 
heben sich von einer dunklen Unterlage besser ab. 

Eine Hauptregel beim Übertragen ist, möglichst wenig auf den 
Objektträger zu bringen. Der Anfänger glaubt oft, eine schwache 
Vergrößerung dadurch ausgleichen zu können, daß er eine größere 
Menge der zu untersuchenden Substanz unter das Mikroskop bringt. 
Indessen leidet hierbei die Durchsichtigkeit, auch liegen die einzelnen 
Partikel meist in verschiedenen „optischen Ebenen“ (vgl. S. 6) und 
erschweren unnötig die Einstellung. Endlich geraten die Partikel, 
namentlich beim Taschenmikroskope, während der Beobachtung über- 
einander und verletzen sich oft gegenseitig. Auch in der Mikrochemie 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 1 1 

ist nach Behrens') ein Minimum von Substanz die Forderung; trotz- 
dem genügt, wie er sagt (S. 5), in der Kegel 50 fache Vergrößerung- 

Sind einzelne Objekte zu umfangreich und undurchsichtig, so 
sind sie mit Pinzette und Präpariernadel zu „zerzupfen 1 *. Dies ist z. B. 
bei Oewcbs- und Gespinstfragmenten (Stofffetzen, Fadenresten usw. 
nötig. Verlangt jedoch die Untersuchung ein zusammenhängendes 
Stück, so ist es erforderlich, von dem Objekt ein möglichst dünnes 
Blättchen abzutrennen. Der Mikroskopiker, der mit starken Vergrö- 
ßerungen arbeitet, muß meist derartige „Schnitte“ anfertigen. Z. B. 
bietet der Querschnitt eines menschlichen Haares wichtige Anhalts- 
punkte für Identitätsfeststellungen. Um derartige Schnitte anzufertigen, 
hat man besondere Apparate, Mikrotome genannt, konstruiert. Bei 
Benutzung des Taschenmikroskops wird es nur selten nötig sein, der- 
artige Schnitte anzufertigen. Ihre Herstellung erfordert neben der 
manuellen Geschicklichkeit auch wissenschaftliche Vorkenntnisse, da 
die Schnitte nach den verschiedensten Richtungen geführt werden 
können, und das Strukturbild jedes Mal ein anderes ist. Eine kurze 
Beschreibung der verschiedenen Schnittebenen habe ich in dem Ab- 
schnitte über Holzuntersuchungen (S. 56 ff.) gegeben, da dies der 
wichtigste Anwendungsfall ist. Das Instrument, mit dem die Schnitte 
angefertigt werden, muß selbstverständlich außerordentlich scharf sein. 
In den mikroskopischen Lehrbüchern werden Rasiermesser, häufig 
mit Klingen, die auf einer Seite hohl, auf der anderen flach ge- 
schliffen sind, empfohlen. Der Raumersparnis halber benutze ich ein 
Bistouri, d. i. ein kleines chirurgisches Messer mit einschlagbarer Klinge. 

Die trockene Präparation, wie sie in den vorhergehenden Zeilen 
geschildert wurde, genügt stets, um sich über die Umrisse der Par- 
tikel zu informieren; dagegen gestattet sie meist nicht, die innere 
Struktur zu erkennen und somit die Herkunft zu bestimmen, vielmehr 
ist hierzu der Zusatz von Reagentien erforderlich. Über diese Art 
des Präparierens gibt der folgende Abschnitt Auskunft. 



IV. Die Anwendung von Reagentien. 

Die Zahl der Reagentien, welche in der Mikroskopie Verwen- 
dung finden, ist heute schon unendlich groß und wächst täglich. 
Neben solchen, die für alle möglichen Untersuchungen benutzt werden, 
gibt es andere, deren Verwendung sich auf ganz vereinzelte Fälle 

1) H. Behrens: Anleitung zur mikrochemischen Analyse. Hamburg und 
Leipzig 1S99. 



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I. Ancschat 



beschränkt. Sie sind oft einfachster Art, oft von der kompliziertesten 
Zusammensetzung, vielfach tragen sie den Namen ihrer Entdecker 
(z. B. Schulzesches Gemisch, Hartingsche Tinktur, Sonnenscheins Rea- 
gens usw.). Die Zersplitterung der Mikroskopie, die schon in der 
Einleitung erwähnt wurde, hat sich naturgemäß auch auf die Rea- 
gentien erstreckt, indem jeder Zweig der angewandten Mikroskopie 
seine besonderen Methoden hat. 

Die Einteilung der Reagentien geschieht am besten nach dem 
Zwecke, dem sie dienen sollen. Eine vortreffliche Disposition gibt 
Hager in seinem schon einmal (auf S. 6) erwähnten Werke „Das 
Mikroskop und seine Anwendung“. Er berücksichtigt zwar nur die 
Reagentien auf organische Objekte, indessen lassen sich die anorga- 
nischen Reaktionen bequem in sein System einfügen. Er unter- 
scheidet in erster Linie Aufhellungsmittel und eigentliche Reagentien. 
Erstere sind „Mittel, welche nur im allgemeinen das Präparat für 
die Betrachtung tauglicher, insbesondere durchsichtiger machen sollen" ; 
letztere werden „zum Nachweis, resp. zum Sichtbarmachen ganz be- 
stimmter Teile des Präparats“ verwendet. 

Die Aufhellungsmittel teilt er wieder in physikalische und che- 
mische ein. Die Wirkung der physikalischen Aufhellungsmittel beruht 
auf folgendem Grundsatz. Jeijes Objekt hat, ebenso wie das Medium, 
das das Objekt umgibt (beim Trockenpräparat Luft, sonst die betref- 
fende zugesetzte Flüssigkeit) ein bestimmtes Lichtbrechungsvermügen 
(einen bestimmten Brechungsindex). Je mehr sich nun der Brechungs- 
index des umgebenden Mediums von dem des Objektes unterscheidet, 
desto deutlicher erscheint letzteres. Es verschwindet, sobald sein 
Brechungsindex gleich dem des Mediums ist. Da nun die einzelnen 
Bestandteile vieler Objekte verschiedenes Brechungsvermögen besitzen, 
vermag man durch Zusatz entsprechender Flüssigkeiten häufig Teile 
des Präparats verschwinden zu lassen und andere sichtbar zu machen. 
Weil dabei keinerlei chemische Veränderungen des Objektes bezweckt 
werden, rechnete man sie früher überhaupt nicht zu den Reagentien. 
Heute geschieht dies, weil alle diese Flüssigkeiten trotzdem stets ge- 
wisse Veränderungen hervorrufen. „Indifferente“ Zusatzflüssigkeiteu 
gibt es nur wenige; Frey 1 ) nennt als solche „Glaskörperflüssigkeit, 
Blutserum , Fruchtwasser; verdünntes Hühnereiweiß“, und bemerkt, 
daß auch diese in manchen Fällen „different“ sind. Als physikalische 
Aufhellungsmittel kommen für die Benutzung des Taschenmikroskopes 
nur Wasser und Glycerin in Betracht. 

I) Heinrich Frey: Das Mikroskop und die mikroskopische Technik. 
Leipzig 1S73. 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 1 3 

Die chemischen Aufhellungsmittel werden benutzt, „um wenig 
durchsichtige Objekte dadurch zur Betrachtung vorzubereiten, daß man 
durch Zerstörung von Farbstoffen, Beseitigung von Stärke usw. die 
Strukturen der starreren Teile (das Zellgefüge) klarer heraustreten 
läßt“ 4 (Hager, S. 77). Solcher chemischer Aufhellungsmittel gibt es 
ziemlich viele. Ich benutze für das Taschenmikroskop ausschließlich 
Kalilauge und Essigsäure. Erstere wird in der Mikroskopie außerordent- 
lich viel verwendet. Die chemische Aufhellung bewirkt sie nach Hager 
dadurch, daß sie „die Stärke verkleistert, die Eiweißstoffe auflöst und 
die Fette verseift“. Außerdem wirkt sie quellend und vermag „Di- 
mensionen und Gestalt der Zellmembranen zu verändern“. Kalilauge wird 
bekanntlich durch Auflösen von Ätzkali (meist Kali causticum in ba- 
culis) in Wasser erhalten. Das Lösungsverhältnis ist je nach dem 
vorliegenden Objekte verschieden zu wählen. Ich benutze meist eine 
Lösung 1 zu 5 und verdünne sie nach Bedarf. Da die Kalilauge 
zarte Objekte oft schnell zerstört, sind für den Anfänger nur schwache 
Lösungen zu empfehlen. Essigsäure (Eisessig, Acid. acetic. glaciale) 
wird insbesondere für tierische Objekte benutzt. 

Die eigentlichen Reagentien sind, wie schon einmal erwähnt 
wurde, außerordentlich zahlreich. Für die Untersuchung anorganischer 
Körper müssen nach Behrens (a. a. 0. S. 27 — 29) 60 verschiedene 
Reagentien zur Hand sein. Bei Benutzung des Taschenmikroskopes 
können selbstverständlich nur einige wenige Reagentien mitgeführt 
werden, und diese müssen eine möglichst vielseitige Verwendung ge- 
statten. Ich habe nach langen Versuchen vier Flüssigkeiten ausge- 
wählt. Dazu gehören zunächst Kalilauge und Essigsäure, welche schon 
wegen ihres Aufhellungsvcrmögens unentbehrlich sind. Außerdem geben 
sie, wie im zweiten Teile näher erörtert wird, zahlreiche brauchbare 
Reaktionen. Ferner benutze ich Chromsäure und Jodjodkaliuin. Erstere 
gibt zahlreiche anorganische Reaktionen und dient für viele organische 
Körper als Macerationsmitteljd.h. dazu, die Elemente verschiedener Objekte 
(z. B. von Ilolzpartikeln) voneinander zu trennen. Jodjodkalium weist 
Stärke und Eiweißstoffe nach. Die erstere wird erst blau, dann rasch 
schwarz gefärbt, letztere färben sich tief gelb oder gelbbraun (Hager 
S. 79). Ich benutze die Flüssigkeit außerdem für Holzuntersuchungen 
da sie meiner Ansicht nach die Holzschnitte vortrefflich aufhellt 
Jodjodkalium ist in jedem mikroskopischen Geschäfte gebrauchsfertig 
erhältlich. Es wird empfohlen, die Flüssigkeit möglichst vor Licht 
zu schützen. 

Für zwei wichtige Spezialfälle führe ich ferner zwei trockene 
Ohemikalien mit, nämlich Chlornatrium (Kochsalz) und Ferrocyanka- 



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I. Anuschat 



lium (gelbes Blutlaugensalz). Ersteres dient zum Nachweise von Blut 
durch Erzeugung von Häminkrystalien, letzteres zeigt Eisen selbst in 
den kleinsten Mengen an. Uber ihre Verwendung wird im zweiten 
Teile (S. 26 und S. 62) ausführlich gesprochen werden; hier will ich 
nur bemerken, daß nur sehr wenig von den betr. Substanzen mitge- 
führt zu werden braucht. Ich wickle sie in reines steifes Glanzpapier; 
die flachen Päckchen sind ungefähr einen Quadratzendmeter groß. 

Die Flüssigkeiten verwahre ich in sog. Präparatröhrchen mit 
flachem Boden und eingeschliffenem Glasstöpsel (vgl. Abbildung 3 auf 
S. 16). Ihre ganze Höhe beträgt 54, ohne Stöpsel 41 mm, ihr Durch- 
messer 13 mm. Über ihre Verpackung ist der folgende Abschnitt 
zu vergleichen. Daß die Röhrchen etikettiert sein müssen, versteht 
sich von selbst. Das für Jodjodkalium bestimmte kann man mit einem 
dunklen Lack oder Firnis überziehen. 

Die Anwendung von Flüssigkeiten ist bei dem Taschenmikro- 
skope infolge der horizontalen Lage schwierig, da die gesamte Flüssig- 
keit nach unten drängt. Man hat zur Abhilfe besondere Objektträger 
„mit Hohlschliff“ konstruiert; indessen gestatten sie nur kleine Ob- 
jekte aufzunehmen. Außerdem stört, mich wenigstens, der konkave 
Ausschliff bei der Beobachtung. Luftblasen, die beim zusammenge- 
setzten Mikroskop nicht Vorkommen dürfen, sind beim Taschenmikro- 
skop garnicht zu vermeiden. Auf Abbildung 13 (S. 12 j sind neben 
einer großen noch fünf kleine Luftblasen zu sehen. 

Zur Übertragung der Flüssigkeit auf den Objektträger bedient 
man sich am besten eines Glasstäbchens mit ausgezogener Spitze; in 
Ermangelung dessen kann man auch den Glasstöpsel eines Präparaten- 
röhrchen benutzen. Die erforderliche Menge der Flüssigkeit richtig 
abzuschätzen, ist nach einiger Übung leicht. Zu wenig läßt schnell 
und reichlich Luftblasen entstehen; zu viel sickert während der Be- 
obachtung zwischen den Objektträgern heraus. 

Hat man die Flüssigkeit auf den Objektträger gebracht, so lasse 
man das Präparat einige Zeit unbedeckt stehen, damit die Flüssigkeit 
in das Objekt etwas eindringen kann. Bei manchen chemischen 
Reaktionen ist es sogar nötig, die Flüssigkeit erst völlig eintrocknen zu 
lassen; den völligen Verlauf einer Reaktion zu beobachten, ist unter 
dem Taschenmikroskop nur selten möglich. Daher ist es für den 
Anfänger vorteilhaft, seine ersten Versuche mit einem zusammen- 
gesetzten Mikroskope (und sei es auch nur ein billiges „Schüler- 
mikroskop“) zu machen. Er lernt hierdurch vor allem beurteilen, 
wieviel Zeit die Reagentien im einzelnen Fall brauchen, um die ge- 
wünschte Wirkung hervorzubringen. 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 1 5 



Die Aufbewahrung der mit Reagentien behandelten Objekte ist 
leicht, falls das Objekt nach völligem Verdunsten der Flüssigkeit 
noch die gewünschte Beschaffenheit behalten hat. Befürchtet man da- 
gegen, daß das Objekt zu diesem Zeitpunkte bereits zu stark an- 
gegriffen sein könnte (z. B. Haare in Kalilauge), so ist dasselbe so- 
fort nach Auftreten der charakteristischen Merkmale in einem Gefäß 
mit reinem Wasser sorgfältig auszuwaschen und auf einem reinen 
Objektträger zu trocknen. Auch hierbei darf das Objekt nie mit den 
Fingern, sondern nur mit Pincette, Nadel und Pinsel angefaßt werden. 

Schließlich noch ein Wort darüber, ob der Laie überhaupt Rea- 
gentien anwenden darf. Die Frage kann wohl bejaht werden für 
alle Fälle, in denen noch genügend Substanz für den Sachverstän- 
digen übrig bleibt und eine sofortige Untersuchung möglicherweise 
wichtige Aufschlüsse geben kann; ebenso dann, wenn die Substanz 
zu unerheblich scheint und daher überhaupt nicht Sachverständigen 
vorgelegt werden soll. In anderen Fällen wird nur der Reagentien 
anwenden dürfen, der die nötigen technischen und wissenschaftlichen 
Vorkenntnisse besitzt. 



V. Die Ausrüstung. 

Das Taschenmikroskop wird von allen optischen Instituten in 
einem Holzkästchen geliefert, das außerdem drei fertige Präparate, 
drei Objekträger und eine Lupe enthält. Diese Zusammenstellung 
genügt für kriminalistische Zwecke nicht im entferntesten. Bereits 
die vorhergehenden Abschnitte haben gezeigt, daß zu einer erfolg- 
reichen mikroskopischen Untersuchung zahlreiche Instrumente und 
sonstige Gegenstände erforderlich sind. Diese müssen stets zugleich 
mit dem Taschenmikroskop zur Hand sein, und das ist nur dann 
möglich, wenn sie in einem möglichst kompendiösen „mikroskopischen 
Bestecke“ vereinigt sind. 

Um zu zeigen, wie ein derartiges Besteck zusammenzustellen ist, 
will ich zunächst die benötigten Gegenstände, über deren Verwendung 
bereits in den früheren Abschnitten gesprochen wurde '), noch ein- 
mal im Zusammenhänge anführen. 

1. Die dem Taschenmikroskope beigegebene Lupe. 

2. 24 Objektträger, 17X5" nun groß, von weißem Glase mit 
abgeschliffenen Kanten. (Zu beziehen von Klönne u. Müller, 
Berlin N.W., Luisenstraße 19; 100 Stück kosten 1 M. 75 Ffg.) 

1) Manche derselben (insbesondere Pincette und Präpariernadel) werden sich 
auch sonst vielfach als nützlich erweisen. 



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Iß 



I. Anuschat 



3. Der beigegebene Objektträger mit Hohlschliff. 

4. Eine kleine Pinzette. 

5. Ein Nadelhalter (zu beziehen von Klönne u. Müller). Dazu 
3 bis 6 Nähnadeln. 

6. Ein feiner Pinsel. (Vgl. S. 10). 

7. Ein Bistouri (vgl. S. 11). Ganze Länge geöffnet 15 cm, ge- 
schlossen 9,5 cm. (Bezogen von J. Thamm, Berlin N.W., 
Karlstr. 14, Preis 1 M. 50 Pfg.) 

8. Ein kleiner Glasstab mit ausgezogener Spitze (vgl. S. 14). 

9. Vier Präparatenröhrchen 40X12 mm, mit flachem Boden 
und eingeschliffenem Glasstöpsel. (Zehn Stück kosten bei 
Klönne u. Müller 85 Pf.) Dieselben enthalten Kalilauge, Essig- 
säure, Chromsäure und Jodjodkalium (vgl. S. 13). 

10. Zwei Papierpäckchen, enthaltend Chlornatrium und Ferro- 
cyankalium (S. 13). 

Diese Zusammenstellung ist selbstverständlich durchaus unmaß- 
geblich. Der Anfänger wird manches (z. B. das Bistouri, den Glasstab, 
die Chromsäure) entbehren können, und andererseits werden sich auch 
viele hier nicht genannte Gegenstände unter Umständen als nützlich 
erweisen. Dazu gehört insbesondere ein Präparatenröhrchen mit 
destilliertem Wasser und ein solches mit Glyzerin (vgl. S. 12) 

Was nun die Verpackung der einzelnen Gegenstände anbetrifft, 
so gilt es vor allem, die Reagentien sicher unterzubringen. Man lasse 
sich zu diesem Zwecke ein Blechkästchen anfertigen, in dem die be- 
nötigte Menge von Präparatenröhrchen genau Platz findet. Sehr 
zweckmäßig ist es, im Innern des Kästchens Scheidewände anbringen 
zu lassen; ich fülle die Zwischenräume nur mit Filtrierpapier aus. 

Der Deckel muß genau auf 
den Glasstöpseln aufliegen, 
um ein I .ockerwerden und 
Ilerausfallen derselben zu 
verhüten. 

Dieses Kästchen ist mit 
dem Taschenmikroskope und 
den sonstigen benötigten 
Gegenständen zusammen in 
einem entsprechenden Be- 
hälter unterzubringen. Am 
zweckmäßigsten geschieht 
dies meiner Meinung nach in einem ledernen Opernglasfutterale von 
der bekannten Form (vgl. nebenstehende Abbildung 3). Derartige 




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Das Taschcnmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 1 7 

Futterale werden von den Optikern in allen möglichen Größen ge- 
liefert. Das ineinige hat eine Höhe 
von 7'/i cm und ist am Boden 
ca. 10X4, am Deckel ca. llX4*/2 
cm groß. In demselben lassen 
sich sämtliche auf voriger Seite 
erwähnten Gegenstände bequem 
unterbringen. Die Anordnung 
zeigt Fig. 4. Die Instrumente 
(von unten nach oben: Glasstab, 

Nadelhalter, Pinzette, Pinsel, Bis- 
touri, drei Nadeln) sind nur der 
Deutlichkeit halber in den Deckel 
gelegt und liegen für gewöhnlich 
direkt auf dem Blechkästchen, den 
Objektträgern und dem Taschen- 
mikroskope. Da letzteres durch die scharfen Kanten eines Instru- 
mentes leicht beschädigt werden 
kann, empfiehlt es sich, ein Stück 
weiches Leder über die Linsen 
zu legen. Ebenso ist die Lupe 
in weiches Papier oder Leder zu 
packen (in Fig. 4 geschehen). 

Den Glasstab, sowie die Stiele 
des Nadelhalters und Pinsels 
habe ich entsprechend verkürzt, 
um sie in dem Futteral unter- 
bringen zu können. Die beiden 
trockenen Reagentien, sowie et- 
waige Etiketts usw. lassen sich 
in den zahlreichen seitlichen 
Zwischenräumen bequem unter- 
bringen. 

Dieses „mikroskopische Be- 
steck" läßt sich sowohl durchaus 
unauffällig am Riemen über der 
Schulter tragen als auch in jeder 
Rocktasche unterbringen. In 
letzterem Falle vermeide man es, 
das Futteral seitwärts oder gar verkehrt einzustecken, um ein Auslaufen 
der Flüssigkeiten möglichst zu verhüten. Mir ist dies noch nie he- 

Archiv für Kriminalanthropologie. XXV. 2 





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I. Anuschat 



gegnet, obwohl ich das Futteral oft, lose im Rucksack neben zahl- 
reichen anderen Gegenständen liegend, starken Erschütterungen aus- 
gesetzt habe, z. B. beim raschen Laufen, bei Radtouren auf den 
schlechtesten Wegen usw. 

Um die Größenverhältnisse des Taschenmikroskopcs und des 
Futterals anschaulich zu machen, habe ich Fig. 5 eingefiigt, welche 
die Handhabung des Taschenmikroskopes im Freien zeigt. Ich ließ 
dieselbe gelegentlich einer mikroskopischen Übung im Walde mit 
meinem eigenen Apparate aufnehmen und hoffe, daß sie dazu bei- 
trägt, die Verwendung des Taschenmikroskopes in der Kriminalistik 
zu fördern. 



VI. Das Photographieren. 

So leicht und einfach die Herstellung von Mikrophotographieen 
mittelst des Taschenmikroskopes auch ist, so wird sie doch wohl nur 
verhältnismäßig selten wünschenswert erscheinen. Meist wird das Ob- 
jekt selbst den Mikroskopikern überliefert, von diesen untersucht und 
nötigenfalls mit einem großen mikrophotographischen Apparat auf- 
genommen werden. Denkbar ist allerdings der Fall, daß anscheinend 
unerhebliche Partikel mit einem schnell zerstörenden Reagenz be- 
handelt werden und sich bei der nachfolgenden Untersuchung mittelst 
des Taschenmikroskopes als äußerst wichtig herausstellen. Außerdem 
wird vielleicht mancher bei Experimenten den Wunsch hegen, ver- 
schiedene Beobachtungen photographisch zu fixieren. Endlich ver- 
mag man mit Hilfe der Mikrophotographie eine erheblich stärkere 
Vergrößerung zu erzielen als durch die direkte Beobachtung. Aus 
allen diesen Gründen dürfte eine kurze Beschreibung des Verfahrens 
wohl am Platze sein. Die so hoch entwickelte Mikrophotographie 
mittelst des zusammengesetzten Mikroskopes konnte ich dabei nicht 
berücksichtigen. Wer sich dafür interessiert, findet in der reichen 
Spezialliteratur ') alles Nötige. 

Da, wie schon bemerkt, die Fälle der Anwendung nur wenige 
sind, ist es nicht angängig, stets besondere Ililfsapparatc mitzuführen. 
Dies ist indessen auch nicht nötig, denn man bedarf nur einer sog. 

1) Meine ersten Lehrbücher waren „Die Mikrophotographie und die Pro- 
jektion“ von Dr. med. R. Neuhauss Halle a. S. 1894, Wilhelm Knapp. Preis l Mk. 
und Robert Talbots „Lichtbildkunst“ Berlin 1901, Romain Talbot, Preis 2 Mk. 
Größere Werke sind z. B. R. Neuhauss „Lehrbuch der Mikrophotographie“, 
Braunschweig 1890, Karl Kaiserling „Praktikum der wissenschaftlichen Photo- 
graphie“ Berlin I^OS Marktanner-Tnrneretscher „Die Mikrophotographie“ Halle n.S. 
1890 u. a. m. 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 19 

Reisekamera von beliebigem Formate. Dieselbe wird, da heute fast 
stets der Tatort photographisch aufgenommen wird, in allen wich- 
tigen Fällen zur Hand sein. 

Aus dieser entferne man das Objektivbrett nnd schiebe dafür 
einen starken Karton von der gleichen Größe ein. Aus seiner Mitte 
schneide man vorher ein Stück heraus, und zwar soviel, daß der 
Tubus des Taschenmikroskopes genau in das entstandene Loch hinein- 
paßt. Das mit Präparat versehene Mikroskop 
schiebe man alsdann von innen (vgl. Fig. 6) in 
das Loch hinein. Ist letzteres genau gemacht und 
der Karton nicht zu schwach, so wird das leichte 
Röhrchen festsitzen. Einen lichtdichten Abschluß 
kann man dadurch erzielen, daß man sich ent- 
sprechend große Ringe aus dunklem Tuch, Ha - 

Leder oder Papier herstellt und diese von außen über den Tu- 
bus zieht. 

Als Lichtquelle dient entweder direktes Sonnenlicht oder 
Petrolenmlicht. Bei Verwendung des ersteren richte man die Kamera 
schräg aufwärts gegen die Sonne, sodaß ihre Strahlen senkrecht auf 
die Visierscheibe fallen; im letzteren Falle stelle man eine hell- 
brennende Petroleumlampe so vor den Apparat, daß die Flamme un- 
gefähr 12 bis 15 cm von dem äußeren Ende des Tubus entfernt ist, 
und ihr hellster Teil im Mikroskope sichtbar ist. 

Die Einstellung geschieht wie bei der Beobachtung durch 
Drehen des Linsensystems. Dieses kann man, da es sich im Innern 
der Kamera befindet, nur nach Entfernung der Visierscheibe erfassen. 
Man muß also letztere abwechselnd beransnehmen, um einzustellen, 
und einsetzen, um die Schärfe des Bildes zu beobachten. Daß dies 
außerordentlich ermüdend und zeitraubend ist, liegt auf der Hand. 
Indessen habe ich trotzdem mit diesem Verfahren scharfe Bilder er- 
zielt. Als sich später die Aufnahmen häuften, konstruierte ich mir 
einen kleinen Vorbau, der es gestattete, bei eingesetzter Visierscheibe 
das Linsensystem zu drehen. 

Die Ansznglänge hat auf die Schärfe des Bildes keinen Ein- 
fluß (abgesehen davon, daß bei zu langem Auszug überhaupt keine 
scharfen Bilder zu erzielen sind), wohl aber auf die Vergrößerung. 
Diese ist um so stärker, je mehr man die Visierscheibe von dem 
Mikroskope entfernt. Die in dieser Abhandlung enthaltenen Mikro- 
photograpbieen (die sämtlich mit dem Taschenmikroskop aufgenom- 
men sind) zeigen die Objekte annähernd so groß, wie sie das Auge 
im Taschenmikroskope erblickt. Die Visierscheibe ist dabei ca. 12 cm 

2 * 




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I. Ancschat 



von dem Mikroskop entfernt. Man kann diesen Abstand und damit 
auch die Vergrößerung ohne Nachteil verdoppeln. Zu weit darf 
man die Vergrößerung nicht treiben, da das Objektiv alsdann nicht 
mehr ausreicht, und Bilder mit stumpfen Umrissen entstehen. Die 
Einstellung sollte bei feineren Objekten stets mit der Lupe geschehen. 
Vielfach sind die Visierscheiben so grobkörnig, daß sie feine Struk- 
turen überhaupt nicht zeigen. Man kann sie durch Einfetten mit 
Vaseline, Öl usw. durchsichtiger machen. Vielfach wird es nicht 
möglich sein, ein scharfes Bild von dem Objekte zu erhalten, da 
seine einzelnen Teile in verschiedenen „optischen Ebenen“ liegen 
(vgl. S. 6). Alsdann erübrigt nichts, als auf die charakteristischen 
Teile einzustellen und nötigenfalls mehrere Aufnahmen zu machen. 

Zu Unscharfen kann, namentlich bei Anwendung von Petroleum- 
licht, die sog. Focusdifferenz Veranlassung geben. Bekanntlich schneiden 
sich die optisch wirksamsten Strahlen des Spektrums (rot und gelb) in 
einem anderen Punkte als die chemisch wirksamsten (blau und 
violett). Daher wird das auf der Visierscheibe scharf eingestellte 
Bild von der Platte unscharf aufgenommen. (Näheres ist in den auf 
Seite 18 genannten Werken nachzulesen.) Da man farbenempfind- 
liche Platten und Farbfilter, mittelst deren für gewöhnlich die Focus- 
differenz unschädlich gemacht wird, nicht zur Hand bat, erübrigt 
nichts, als bei der Einstellung auf diese Erscheinung Rücksicht zu 
nehmen und durch einige Probeaufnahmen desselben Objektes bei 
verschiedener Einstellung die Differenz festzustellen. Dieselbe ist 
sehr gering, und meist genügt eine Vierteldrehung der Linse nach 
erfolgter Scharfeinstellung, um sie auszugleichen. 

Die Belichtung geschieht am einfachsten in folgender Weise: 
Vor dem Einsetzen der Kassette breitet man das Einstelltuch so über 
den Apparat, daß es die Öffnung des Mikroskopes verdeckt, und 
exponiert alsdann durch vorsichtiges Zurückschlagen des Tuches. 
Daß der Apparat während der Aufnahme vor Erschütterungen zu 
bewahren ist, ist selbstverständlich. Die Dauer der Belichtung richtet 
sich nach der Intensität der Lichtquelle und nach der Auszuglänge. 
Ich fertigte die Aufnahmen für diese Abhandlung bei 14 cm Auszug- 
länge (wobei das Objektiv des Taschenmikroskopes 12 cm von der 
Visierscheibe entfernt war, vgl S. 19) und bedichtete bei Sonnenlicht 
(im Sommer zwischen 1 1 und 1 Uhr) 5 Sekunden, bei Anwendung 
von Petroleumlicht (15 cm Abstand, 7 cm Flammenhöhe) 13 Sekunden. 

Für eine gößere Auszuglänge ist die Belichtung entsprechend 
länger auszudehnen, und zwar ist zu beachten, daß die Lichtstärke 
im Quadrate der Entfernung abnimmt. 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 21 



Zweiter Teil. 

Die Objekte der Untersuchung und ihre forensische Bedeutung. 

I. Allgemeines. 

Eine Einteilung der forensisch wichtigen mikroskopischen Objekte 
wird, so zahlreich dieselben auch sind und so stark sie sich auch 
in Zukunft vermehren werden, stets nur nach drei Gesichtspunkten ') 
erfolgen können. 

Obenan steht die Einteilung nach der Natur und Herkunft der 
Objekte. Dieselbe folgt den Naturwissenschaften und teilt zunächst 
organische und unorganische Körper. Erstere zerfallen wieder in solche, 
die dem Tierreiche und solche, die dem Pflanzenreiche entstammen, 
und gibt Zoologie und Botanik, bezw. (bei anorganischen Körpern) 
Chemie und Mineralogie die weiteren Untergruppen. Diese Einteilung 
ist in allen Lehrbüchern der allgemeinen Mikroskopie (z. B. auch in 
dem auf Seite 6 erwähnten Hagerschen Werke) durebgeführt; ihre 
Kenntnis ist für jeden Mikroskopiker deshalb unentbehrlich, weil Hur 
sie es ermöglicht, jeden vorkommenden Körper wenigstens an- 
nähernd zu bestimmen. Für den Kriminalisten ist sie deshalb weniger 
geeignet, weil viele Objekte voraussichtlich nie oder nur ganz ver- 
einzelt forensische Bedeutung erlangen werden. Es handelt sich also 
dämm, eine Auswahl zu treffen. Eine vortreffliche Zusammenstellung 
gibt Ludwig Ilirt in seinem Werke „Die Krankheiten der Arbeiter“ 
• Breslau 1871) I. Abteil., 1. Teil. Er zählt hier die Arten des „ge- 
werblichen Staubes“ auf und teilt sie nach den erwähnten Grund- 
sätzen ein. Eine Wiedergabe an dieser Stelle ist nicht möglich; um 
die Reichhaltigkeit der Auswahl zu zeigen, sei hier nur erwähnt 
daß er allein 12 Arten des Steinstaubes unterscheidet. Für den Kri- 
minalisten besonders instruktiv ist, daß er in einem besonderen Ab- 
schnitte sämtliche Staubarten noch einmal aufzählt und bei jeder die 
Gewerbe vermerkt, in denen sie Vorkommen kann. So erwähnt er 
z. B. daß Kupferstaub bei „Formstechern, Gelb- (Glocken-) Gießern, 
Graveuren, Gürtlern, Klempnern, Kupferschmieden, Lithographen, 
Messingfabrikanten und Uhrmachern“ Vorkommen kann. Leider be- 
handelt er die Staubarten nicht vom forensischen, sondern vom 
hygienischen Standpunkte aus, und führt daher Unterscheidungs- 

1) Abgesehen von der alphabetischen Anordnung, wie sie sich z. B. in dein 
„Illustrierten Lexikon der Verfälschungen und Verunreinigungen der Xahrungs- 
und GenußmitteP etc. von Otto Dämmer (Leipzig ISS") findet. 



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22 



I. Ahcschat 



nierkmale nur insoweit an, als sie eine verschiedene Wirkung auf die 
Atmungsorgane des Arbeiters ausüben, also insbesondere, ob die einzel- 
nen „Molekel“ stumpf und rundlich oder spitzig und scharfkantig sind. 

Eine zweite Art der Einteilung legt, wenn ich so sagen darf, 
das makroskopische Aussehen der Objekte zugrunde und unterscheidet 
z. B. Ilaare, Fasern, Gewebereste, Splitter, Späne, Pulver, Schmutz- 
flecken usw. Da hierbei die verschiedenen Zweige der angewandten 
Mikroskopie vielfach bunt durcheinandergeworfen werden, hat eine 
derartige Einteilung keinen wissenschaftlichen Wert und kann vor 
allem nie erschöpfend sein. Dagegen ist sie für den praktischen 
Kriminalisten sehr vorteilhaft und ermöglicht ihm im einzelnen Fall 
eine schnelle Orientierung. Groß hat in seinem „Handbuch für Unter- 
suchungsrichter“ den Abschnitt über die „Verwendung der Mikro- 
skopiker“ nach ähnlichen Grundsätzen eingeteilt. Den Unterteilen 
legt er meist den Fundort zugrunde und zergliedert z. B. die „Ver- 
unreinigungen“ in vier Gruppen, je nachdem sie sich zeigen „«*) bei 
Waffen und Werkzeugen“, fl) als „Staub“, y) als „Flecken auf 
Kleidern“, <5) als „Kot auf der Beschuhung“. 

Endlich kann man die Objekte nach dem Zwecke der Unter- 
suchung gruppieren. Eine derartige Einteilung müßte sich an das 
Strafgesetzbuch oder an die Strafprozeßordnung anlehnen. Es würde 
also z. B. zu disponieren sein: „Mikroskopie bei strafbaren Hand- 
lungen gegen Leib und Leben“ und „Mikroskopie bei strafbaren 
Handlungen gegen Vermögensrechte“ (die Ausdrücke entstammen 
dem von Lisztschen Lehrbuche des deutschen Strafrechts) oder „Mi- 
kroskopie beim Ermittelungsverfahren“ und „bei der Beweisaufnahme“. 
Ähnliche Systeme werden bekanntlich neuerdings vielen Lehrbüchern 
der Kriminalistik überhaupt zugrunde gelegt; ich erinnere an Wein- 
garts „Kriminaltaktik“ (Leipzig 1904). Für die forensische Mikroskopie 
erscheint mir diese Einteilung wenig zweckmäßig, einmal, weil ein 
und dasselbe Objekt, bezw. seine Untersuchung, den verschiedensten 
Zwecken dienen kann und daher zahlreiche Wiederholungen nötig 
würden, sodann aber, weil sich der Zweck der Untersuchungen über- 
haupt nicht generell ein für allemal festlegen läßt. Eine sachgemäße 
Fragestellung an die Sachverständigen läßt sich wie schon in der 
Einleitung erwähnt, nur durch Kenntnisse der Mikroskopie selbst, 
nicht aber durch derartige Schemata erlernen. Ich beabsichtigte 
allerdings selbst ursprünglich, dieser Abhandlung noch einen dritten 
Teil, betitelt „Der Zweck der Untersuchungen“ beizufügen, indessen 
hatte ich darin nur teils bekannte Fälle anführen, teils Hypothesen 
aufstellen können, und stand daher bald davon ab. 



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Das Taschenmikroskup uud seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 23 

Auch den zweiten Teil habe ich wesentlich gekürzt. Bei seiner 
Bearbeitung handelte es sich darum, aus den verschiedenen Gebieten 
der Mikroskopie diejenigen Untersuchungen herauszugreifen, die sich 
mit dem Taschenmikroskope und den wenigen Hilfsinstrumenten auch 
von dem minder Geübten ausführen lassen, und die andererseits 
forensische Bedeutung entweder anerkanntermaßen besitzen oder 
meines Erachtens erlangen können. Eine gewisse Willkür meiner- 
seits ließ sich dabei freilich nicht vermeiden, um so mehr, als der 
Rahmen dieser Abhandlung keine erschöpfende Darstellung, sondern 
nur die Anführung von Beispielen gestattete. Indessen suchte ich 
diese Willkür dadurch auszugleichen, daß ich überall die einschlägige 
Literatur anführte, die stets auch über zahlreiche verwandte Unter- 
suchungen Auskunft gibt. Theoretische Auseinandersetzungen über 
die Stukturverhältnisse habe ich möglichst vermieden. Ich mußte 
dabei manches, insbesondere den Begriff der Zelle, als bekannt 
voraussetzen. Die Kenntnis der allgemeinen Zelllehre ist für den 
Mikroskopiker unentbehrlich, allein schon deshalb, weil ihm ohne 
sie die einfachsten Fachausdrücke der mikroskopischen Spezial- 
literatur unverständlich bleiben. Die Lehrbücher der allgemeinen 
Mikroskopie (z. B. auch das Hagersche Werk, vgl. Seite 6) ent- 
halten stets eine kurze Beschreibung der wichtigsten Zellformen. Aus 
einer derartigen schon meist knappen Darstellung an dieser Stelle 
einen nochmaligen Auszug zu bringen, erschien mir nicht zweck- 
mäßig, zumal das Studium eines solchen Werkes ohnehin für eine 
erfolgreiche Benutzung des Taschenmikroskopes notwendig ist. Auch 
bei den einzelnen Objekten habe ich wissenschaftliche Beschreibungen 
nur insoweit gegeben, als sie nötig waren, um Zweifel und Ver- 
wechselungen auszuschließen. Übrigens habe ich schon in der Ein- 
leitung darauf hingewiesen, daß die ausführlichste Beschreibung, so 
wenig wie die beste Zeichnung oder Photographie, die eigene Be- 
obachtung ersetzen kann, und daß gerade das Taschenmikroskop in- 
folge seiner schwachen Vergrößerung und der geringen Zahl von 
Hilfsinstrumenten einen im mikroskopischen Sehen geübten Blick er- 
fordert. Daher sei hier nochmals auf die Notwendigkeit eigener 
Beobachtungen und Versuche hingewiesen, die sich wenigstens auf 
sämtliche im folgenden genannten Objekte erstrecken sollten. 

Da es noch ungewiß ist, ob das Taschenraikroskop in krimi- 
nalistischen Kreisen überhaupt Anklang findet, so habe ich in dieser 
Abhandlung nur eine kleine Zahl von Objekten angeführt, beabsich- 
tige indessen, falls sich die Brauchbarkeit des Instruments herausstellt, 
eine zweite Sammlung folgen zu lassen. 



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24 



I. Anüschat 



IT. Der Nachweis von Blut. 

Die Untersuchung von Blutspuren bildete von jeher eine der 
wichtigsten Aufgaben des Gerichtsarztes und -Chemikers, und in der 
Tat kann der endgültige Nachweis von Blut, sowie seine nähere Be- 
stimmung, nur durch diese erfolgen. Doch ist ihre Heranziehung 
namentlich auf dem Lande mit großem Zeitverlust verknüpft, und 
daher wird wohl mancher Kriminalist den Wunsch hegen, sich über 
das Vorhandensein oder Fehlen von Blut in einer verdächtigen Sub- 
stanz wenigstens vorläufige Gewißheit zu verschaffen. Das makro- 
skopische Aussehen von Blutflecken gibt namentlich im Freien wenig 
oder gar keine Anhaltspunkte, da sie die verschiedensten Färbungen 
annehmen können und sich häufig von ihrer Unterlage (Erde, Steine, 
Grashalme, Baumstämme usw.) nicht unterscheiden lassen. Groß, der 
in seinem „Handbuch für Untersuchungsrichter“ diese Erscheinungen 
ausführlich bespricht, hielt noch in der dritten Auflage des genannten 
Werkes (Seite 512 f.) den eigenmächtigen Gebrauch eines chemischen 
Reagens durch den Untersuchungsrichter für durchaus unzulässig; 
in der vierten Auflage (Band II, Seite 111) gibt er zu, daß manch- 
mal doch eine sofortige Untersuchung notwendig ist, und empfiehlt 
für solche Fälle die Guajakprobe. Diese vermag indessen nur die 
Abwesenheit von Blut sicher festzustellen. Der Nachweis auf mikro- 
skopischem Wege hingegen stellt die Gegenwart von Blut fest; 
freilich kann es bei der schwachen Vergrößerung des Taschen- 
mikroskopes Vorkommen, daß der Nachweis nicht gelingt, trotzdem 
Blut vorliegt Indessen lassen sich bei einiger Übung in den meisten 
Fällen zuverlässige Resultate erzielen. Da der Nachweis nur ein 
Minimum von Substanz verlangt, wird es stets möglich sein, eine ge- 
nügende Menge für den Sachverständigen übrig zu lassen. Die Frage, 
wann eine derartige Untersuchung mittelst des Taschenmikroskopes zu- 
lässig, bezw. erforderlich ist, kann ich an dieser Stelle nicht näher er- 
örtern, vielmehr nur darauf hinweisen, daß sie ausgeführt werden kann. 

In erster Linie zeigt sich die Gegenwart von Blut unter dem 
Mikroskope durch Auftreten der roten Blutkörperchen (auch Blutzellen, 
Blutscheibchen usw. genannt) an. Ihre verschiedene Form und Größe 
war bekanntlich noch bis vor kurzer Zeit das einzige Merkmal für 
die Unterscheidung der einzelnen Blutarten. Groß macht darauf auf- 
merksam (a. a. 0. Band I Seite 196), daß die Blutzellen „bei den 
Amphibien, Fischen, den Vögeln, dann beim Kamel, Dromedar und 
Lama elliptisch, bei allen andern Säugetieren (inklusive Mensch) aber 
kreisrund sind“. Er weist ferner darauf hin, daß die Blutzellen bei 



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Das Taschenmikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 25 

% 

den verschiedenen Säugetieren verschieden groß und zwar beim 
Menschen am größten sind. Nach Frey (Handbuch der Histologie 
und Histochemie des Menschen, Leipzig 1874) sind allerdings die 
Blutzellen beim Affen gleich groß, beim Elephanten noch größer, in- 
dessen werden diese Blutarten wohl nie praktisch bedeutsam sein, 
Tabellen, in denen die Durchschnittsgrößen, sowie die Maximal- und 
Minimaldimensionen der Blutscheibchen bei den verschiedenen Tier- 
gattungen angegeben sind, finden sich in jedem Lehrbuche der ge- 
richtlichen Medizin (z. B. in dem auf Seite 8 erwähnten Werke von 
Casper-Liman). Hier sei nur angeführt, daß die Blutzellen beim 
Menschen im Durchschnitte 0,0077, höchstens 0,008 und mindestens 
0,0074 mm groß sind. 

Bei der schwachen Vergrößerung des Taschenmikroskopes ist es, 
wie nebenstehende Abbildung zeigt, schon 
schwierig, die Blutzellen als solche zu er- 
kennen. Ihre Größe zu bestimmen und daraus 
auf die Blutart zu folgern, ist völlig ausge- 
schlossen, zumal keinerlei Messungen vorge- 
nommen werden können. Vogelblut (das Blut 
von Amphibien und Fischen ist meines Wissens 
noch nie forensisch in Betracht gekommen) 
kann ein geübter Beobachter unter Umständen 
erkennen, sowohl an dem in der Mitte der Blut- 
zelle sichtbaren Zellkern, als auch an der schon 
erwähnten elliptischen Form. Die Zellen von 
Hühnerblut besitzen beispielsweise nach Casper-Liman eine Länge von 
0,0127 und eine Breite von 0,0076 mm, lassen sich also sehr wohl unter 
dem Taschenmikroskope wahrnehmen. Was übrigens die elliptische 
Form der Vogelblutzellen anbelangt, so hat der Anfänger zu berück- 
sichtigen, daß auch die Blutzellen der Säugetiere „elliptisch“ erscheinen 
können, da sie keine Kugeln, sondern Scheiben sind und oft mehr 
oder weniger schräg liegen. Falls sie ganz „auf dem Rande stehen“, 
erscheinen sie nach Frey (a. a. 0. Seite 110) als „schmale bisquitartige 
Stäbchen mit verdickten abgerundeten Enden und einer Einschnürung 
über der Mitte. Ihre Dicke beträgt hierbei 0,0018 mm“. In dieser 
Weise lagert sich häufig eine Anzahl von Zellen dicht nebeneinander; 
dadurch entstehen Figuren, die man treffend mit Geldrollen ver- 
glichen hat. 

So wichtig die Blutzellen für den Gerichtsarzt sind, so wenig Wert 
haben sie für den Kriminalisten, da sie ohne weiteres nur in frischem 
Blute sichtbar sind. Eingetrocknete Blutzellen lassen sich zwar durch 




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I. Anuschat 



'/2 prozentige Kochsalzlösung oder 30 prozentige Kalilauge sichtbar 
machen (Casper-Liman) '). Indessen istdies Verfahren bei Benutzung 
des Taschen mikroskopes nur dem Geübten zu empfehlen. Einmal er- 
scheinen die Blutzellen in einer Flüssigkeit bedeutend weniger deut- 
lich, als in Luft (vergl. Seite 12). Sodann ist es schwierig, in jedem 
einzelnen Falle die erforderliche Menge der Zusatzflüssigkeit abzu- 
schätzen. Endlich führt das Verfahren selbst in der Hand des Ge- 
richtsarztes nicht immer zum Ziel, falls nämlich die Blutflecken alt 
und insbesondere Witterungseinflüssen längere Zeit ausgesetzt waren. 

In solchem Falle gibt es, außer der spektroskopischen Unter- 
suchung, nur einen Nachweis des Blutes, der sich auch mit dem 
Taschenmikroskope vornehmen läßt, die Erzeugung der Teichmann- 
schen Häminkrystalle. Um sie zu erhalten, ist es vorerst notwendig, 
ein kleines Quantum der zu untersuchenden Substanz auf den Objekt- 
träger zu bringen, welches zu diesem Zwecke von dem verdächtigen 
Flecke abgeschabt werden muß. Ilofmann empfiehlt in seinem „Lehr- 
buche der gerichtlichen Medizin“ (9. Aufl. Seite 420), die betreffende 
Spur unmittelbar über dem Objektträger mit einer Nadel zu ritzen, 
wobei, wenn wirklich Blut vorliegt, der braunrote Strich auffällt, den 
die ritzende Nadel erzeugt, und ein feines braunrotes Pulver auf den 
Objektträger fällt, welches sich zu weiteren Untersuchung vorzüglich 
eignet“. Noch bessere Dienste als die Nadel leistet meiner Meinung nach 
das Bistouri (vgl. Seite 11). Damit die Unterlage des Blutfleckens 
nicht beschädigt wird, halte man die Klinge nicht wie beim Radieren 
senkrecht, sondern möglichst schräg (fast parallel mit der Oberfläche 
des Blutfleckens). Die gebogene Klinge des Bistouris (siehe Fig. 3 
auf Seite 16) ermöglicht es bei einiger Geschicklichkeit, das nötige 
Quantum von der Mitte des Blutfleckes abzuschaben, ohne die Ränder 
im geringsten anzugreifen. 

Nachdem die pulverförmige Substanz auf den Objektträger ge- 
bracht ist, füge man ein Körnchen Chlornatrium (vergl. Seite 13) bei 
und lasse alsdann einen Tropfen Essigsäure hinzutreten. Hierauf 
fasse man den Objektträger mit einer Pinzette oder Zange, erhitze ihn 
einen Moment ziemlich stark über einer kleinen Spiritus- oder Gas- 
flamme (im Notfälle auch einer Petroleumlampe etc. 2 ) bis zur Lösung 

ll Vgl. auch Ilofmann, Lchrb. dcrgericbtl. Medizin, 9. Aufl. 1903, Seite 829f. 

2) Vielfach war bei meinen Untersuchungen im Freien selbst eine solche 
nicht zur Hand. Alsdann hielt ich einfach ein brennendes Zündbolz unter den 
Objektträger. Der Ruß, der sieh dabei an die Unterseite des Objektträgers setzte, 
ließ sich naeli dem Verdunsten der Essigsäure leicht abwiseheu. Der Nachweis 
gelang mir dabei stets. 



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Das Taschemuikroskup und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis. 27 

des Pulvers und stelle den Objektträger hierauf an einen vor Er- 
schütterungen jeder Art geschützten Ort. Man berühre ihn nicht 
eher wieder, als bis die Essigsäure vollkommen verdunstet ist. Ist 
dies geschehen, so kann man das Präparat, mit 
einem zweiten Objektträger bedeckt, unter das 
Taschenmikroskop bringen. Sind dann die 
nebenstehend abgebildeten ') Häminkrystalle sicht- 
bar, so ist damit die Anwesenheit von Blut be- 
wiesen. 

Die Krystalle stellen sich in der Regel als 
schmale rhombische Plättchen, seltener als hanf- 
kornartige Gebilde, von mahagonibrauner Farbe, 
dar undsindin Wasser unlöslich. Auf die wenigen 

Substanzen, welche in ähnlicher Form krystallisieren und dadurch Ver- 
wechselungen herbeiführen können (vgl. Casper-Liman, 7. Aufl. 1SS2, 
Bd. II S. 155), gehe ich hier nicht ein, da dieselben meines Wissens 
noch nie praktisch vorgekommen sind, und außerdem das makro- 
skopische Aussehen des Fleckes und des abgeschabten Pulvers wohl 
meist genügende Unterscheidungsmerkmale bietet. Daß der Objekt- 
träger, auf dem die Krystalle liegen, sorgfältig aufbewahrt werden 
muß, ist selbstverständlich. 

Falls die Häminkrystalle überhaupt nicht oder nicht in der für 
das Taschenmikroskop erforderlichen Größe erscheinen, setze man 
noch einen Tropfen Essigsäure zu, erhitze und lasse nochmals ver- 
dunsten. Manchmal erhält man die Krystalle erst, nachdem man das 
Verfahren fünf- bis sechsmal wiederholt hat. Indessen ist, selbst wenn 
die Krj' stalle trotz mehrfacher Versuche nicht erscheinen, damit keines- 
wegs die Abwesenheit von Blut festgestellt. Pieszcek („Methoden 
der gerichtlich-chemischen Analyse“, Königsberg 1893) weist darauf 
hin, daß namentlich Fäulnis und Anwesenheit von Eisenoxyd die 
Bildung der Häminkrystalle hindern können. 

ln der gerichtlichen Medizin kommt heutzutage die mikrosko- 
pische Untersuchung von Blutflecken wohl nur selten in Betracht, 
vielmehr erfolgt der Nachweis meist durch das von Uhlenhut und 
Wassermann-Schütze begründete Serumverfahren. Dieses ermöglicht 
bekanntlich nicht nur, selbst in den ältesten Flecken Blut mit unum- 
stößlicher Sicherheit nachzuweisen, sondern auch stets ebenso sicher 
die Blutart zu bestimmen. Ziemke berichtet („Zur Unterscheidung 
von Menschen- und Tierblut mit Hilfe eines spezifischen Serum“, 

1) Unter der hellen Luftblase in der Mitte des Bildes am deutlichsten sicht- 
bar. Die Photographie hat leider bei der Reproduktion au Schärfe eingebübt. 




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